Kinderrechte - Kinderschutz

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist die international wichtigste Vereinbarung zum Kinderschutz. Sie stellt auch in Österreich den Rahmen für politisches Handeln in diesem Bereich dar.

UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte der Kinder beschlossen. Dieser internationale Vertrag sichert in 54 Artikeln jedem Kind grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu und wurde von 192 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert.

Die Konvention in Österreich

Österreich ist Vertragsstaat der Kinderrechtskonvention. Diese ist am 5. September 1992 für Österreich in Kraft getreten. Obwohl die Konvention nicht im Verfassungsrang steht, und der "Erfüllungsvorbehalt" eine direkte Anwendbarkeit durch Gerichte oder Behörden ausschließt, müssen ihr alle Gesetze entsprechen. Dies ist bereits durch den Grundsatz der völkerrechtskonformen Interpretation österreichischer Rechtsvorschriften sowie die Rechenschaftspflicht gegenüber dem UN-Kinderrechtsausschuss gewährleistet.

Die Kinderrechtskonvention ist kein statisches Dokument, sondern kann bei Bedarf jeweiligen Entwicklungen angepasst werden. Dazu bedarf es aber neuerlicher Ratifikationen der Staaten. Im Jahr 2000 wurden von der UN-Generalversammlung zwei Fakultativprotokolle verabschiedet (2002 in Kraft getreten). Diese befassen sich einerseits mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an bewaffneten Konflikten (Verbot von "Kindersoldaten/-innen"), andererseits mit verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie.